Manche Einsatzstellen bieten eine freie
Unterkunft an, andere Einsatzstellen
nehmen nur Freiwillige, welche noch zu
Hause wohnen. Folgende Möglichkeiten
gibt es:
Du wohnst während des FSJ zu Hause: Dann hast du einen Anspruch auf die Erstattung der Fahrtkosten zur Einsatzstelle (z.B. Monatskarte)
Du wohnst während des FSJ in der Einsatzstelle: Dann wird dir die Unterkunft kostenlos zur Verfügung gestellt.
Urlaub
Alle Freiwilligen, die ein
Jahr arbeiten, haben einen
Anspruch auf 26 Tage Urlaub.
Für Bewerbungsgespräche und Einstellungstests
gibt es zusätzlich 3 Tage Sonderurlaub.