Manche Einsatzstellen bieten eine freie
Unterkunft an, andere Einsatzstellen
nehmen nur Freiwillige, welche noch zu
Hause wohnen. Folgende Möglichkeiten
gibt es:
Du wohnst während des FSJ zu Hause: Dann hast du einen Anspruch auf die Erstattung der Fahrtkosten zur Einsatzstelle (z.B. Monatskarte)
Du wohnst während des FSJ in der Einsatzstelle: Dann wird dir die Unterkunft kostenlos zur Verfügung gestellt.
Urlaub
Alle Freiwilligen, die ein
Jahr arbeiten, haben einen
Anspruch auf 26 Tage Urlaub.
Wer während des FSJ 16 Jahre alt ist,
bekommt noch einen Urlaubstag
zusätzlich.