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Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können anstelle des Zivildienstes ein zwölfmonatiges FSJ ableisten. Sie sind dann dem FSJ gleichgestellt und fallen nicht mehr unter das Zivildienstgesetz. Beenden sie das FSJ vorzeitig, müssen sie Zivildienst machen.
Infos über die Kriegsdienstverweigerung und Friedensdienste im Ausland unter
friederle.de
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§ 14c Zivildienstgesetz
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer (KDV) werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich nach ihrer Anerkennung als KDV zu einem freiwilligen Dienst nach dem Gesetz zur Förderung des FSJ verpflichtet haben. Der Dienst ist spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung sowie vor Vollendung des 25 .Lebensjahres anzutreten und hat eine ganztägige, auslastende Hilfstätigkeit über mindestens zwölf Monate einschließlich einer pädagogischen Begleitung mit einer Dauer von 25 Tagen sowie 24 Tagen Urlaub zu umfassen.
§ 2 Absatz 4 KDV Gesetz - Antragstellung
Der Antrag ist schon 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig, wenn ein Antrag des Betroffenen auf vorgezogene Ableistung des Zivildienstes beigefügt ist, dem sein gesetzlicher Vertreter zugestimmt hat.
Das gleiche gilt, wenn dem Antrag auf Anerkennung als KDV beigefügt sind: Der Entwurf einer Verpflichtung nach §14c Absatz 1 (s.o.), die Erklärung des gesetzlichen Vertreters einer solchen Verpflichtung zuzustimmen und die Erklärung des FSJ-Trägers, eine solche Verpflichtung mit dem Antragsteller nach dessen Anerkennung als KDV abschließen zu wollen. Wer einen solchen Antrag gestellt hat, kann bereits ein halbes Jahr vor Vollendung des 17. Lebensjahres gemustert werden.
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